Hausordnung der Hauptschule Vorau

 

Das Zusammenleben in der Schule ist nur bei Beachtung entsprechender Regeln möglich.

  1. Pünktlichkeit, Höflichkeit, Ordnung, Hilfsbereitschaft, Ehrlichkeit, Fairness und Pflichtbewusstsein sind Voraussetzungen für ein gutes Schulklima. Wir alle wollen uns persönlich darum bemühen.
     

  2. Es muss für alle Schülerinnen und Schüler selbstverständlich sein, die Anordnungen der Lehrkräfte zu befolgen. Berücksichtige den Verhaltenskatalog. Bei Nichtbeachtung folgt der Trainingsraum.
     

  3. Ein freundlicher Gruß und gegenseitige Wertschätzung tragen zu einem besseren Miteinander bei. In der Klasse grüßen die Schülerinnen und Schüler den eintretenden Erwachsenen durch stilles Aufstehen.
     

  4. Ihr werdet um Verständnis dafür gebeten, dass das Schulhaus erst um 7:40 Uhr geöffnet werden kann. Vorher ist der Aufenthalt im geheizten Vorraum möglich.
     

  5. Schülerinnen und Schüler, die mit dem Schulbus um 7 Uhr kommen, dürfen im Verbindungsraum Tischtennis spielen.
     

  6. Nach Unterrichtsschluss ist das Schulgebäude zu verlassen. Für Fahrschülerinnen und -schüler besteht die Möglichkeit, ihre Aufgaben im Gruppenraum 1 während der Wartezeit zu erledigen. Hier erfolgt keine Beaufsichtigung.
     

  7. Wir bitten um Verständnis, dass die Garderoben zwischen 8 und 12:30 Uhr versperrt sind.
     

  8. Ihr werdet gebeten, in der Schule Hausschuhe (keine Sportschuhe) zu tragen. Kappen und Kopftücher sind während des Unterrichts nicht erlaubt.
     

  9. Aus Sicherheitsgründen dürft ihr während der Unterrichtszeit die Schule nur mit Zustimmung einer Lehrerin bzw. eines Lehrers verlassen.
     

  10. Vorzeitiges Abholen durch Eltern oder Erziehungsberechtigte ist nur von der Klasse möglich.
     

  11. Es wird von euch erwartet, dass ihr nach dem Läuten auf euren Plätzen seid, die Arbeitsmaterialien für den Unterricht vorbereitet und die Türen schließt.
     

  12. Wenn ihr nicht in eurer Stammklasse unterrichtet werdet, wartet zu Beginn der Unterrichtsstunde in der Halle.
     

  13. Kommt eine Lehrerin oder ein Lehrer nach dem Läuten nicht gleich in die Klasse, ist spätestens nach zehn Minuten der Direktor oder eine Lehrerin bzw. ein Lehrer im Konferenzzimmer zu verständigen.

  14. Beim Betreten des Konferenzzimmers ist vorher anzuklopfen.
     

  15. Zur Schonung des Fußbodens betretet die Turnsäle nur mit gereinigten Turnschuhen, die nicht im Freien verwendet werden.
     

  16. Da die Anschaffung und Reparatur der Schuleinrichtung sehr viel Geld kosten, wird von euch erwartet, dass ihr sie schonend behandelt. Jede Schülerin/jeder Schüler ist für ihren/seinen nummerierten Sessel bzw. Tisch verantwortlich. Meldet festgestellte Mängel bitte sofort.
     

  17. Eure Schulsachen haben sehr viel Geld gekostet und ermöglichen euch ein angenehmeres Lernen. Passt deshalb darauf auf! Dasselbe gilt auch für das Eigentum eurer Mitschülerinnen und Mitschüler.
     

  18. Bitte achtet auf Sauberkeit in und um das Schulhaus. Um die Umwelt zu schonen, gebt die Abfälle in die dafür bereitgestellten Behälter (Mülltrennung beachten!).
     

  19. Im Schulgebäude ist kein Kaugummi erlaubt.
     

  20. Löscht bitte nach jeder Unterrichtsstunde die Tafel und stellt nach Unterrichtsende die Sessel auf die Tische. Die Bankfächer, Regale und Kästen sind ebenfalls in Ordnung zu halten.
     

  21. Da Handys und Digicams den Unterricht stören, müssen sie von 7:40 Uhr bis zum Ende des Unterrichts ausgeschaltet sein. Ansonsten werden sie abgenommen und dürfen nur von einer/einem Erziehungsberechtigten in der Direktion abgeholt werden.
     

  22. Um Unfälle zu vermeiden dürft ihr nicht auf Fensterbänken, Heizkörpern oder dem Stiegengeländer sitzen.

  23.  

Unsere Schule soll ein Ort der Begegnung sein, daher ist die partnerschaftliche Kommunikation zwischen Schülern, Lehrern und Eltern sehr erwünscht.

  1.  

 

 

Anhang

 

Da ein Katalog der Erziehungsmittel laut SCHUG § 47 gesetzlich nicht normiert werden kann, beziehen sich die derzeitigen Erziehungsvereinbarungen auf die im SCHUG erschöpfend aufgezählten Erziehungsmittel:

 

Bei positivem Verhalten der Schüler:

Ermutigung

Anerkennung

Lob

Dank

 

Bei Fehlverhalten:

Aufforderung

Erteilung von Aufträgen zur nachträglichen Erfüllung versäumter Pflichten

Beratendes bzw. belehrendes Gespräch mit dem Schüler

Beratendes bzw. belehrendes Gespräch unter Beiziehung der Erziehungsberechtigten

Zurechtweisung

Verwarnung

 

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